Krankenfahrten

Mit unserer Krankenfahrt Dienstleistung bringen wir Sie bequem und sicher zum Arzt oder Ihr gewünschtes Krankenhaus und holen Sie bei Bedarf auch anschließend wieder ab.Bitte beachten Sie – folgende Taxifahrten gelten als Krankenfahrt
  • Fahrten zu ambulanten Behandlungen
  • Fahrten zu ambulanten Operationen oder in Tageskliniken
  • Fahrten zu stationären Behandlunge
  • Fahrten zu Chemo- oder Strahlentherapien
Die Übernahme der Kosten für die Krankenfahrt sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dies wird durch den sogenannten Krankenbeförderungsschein gewährleistet. Bitte bedenken Sie, dass auch bei Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ein Eigenanteil zu entrichten ist. Dieser beläuft sich je nach Krankenkasse oft als Pauschale von 5,- Euro oder wird mit 10% des Krankenfahrt-Preises veranschlagt. Wir bitten Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse genauestens abzuklären um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die Richtlinien des Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankenfahrtleistungen und Kostenübernahme finden Sie auf der Webseite medinfoweb.de.
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